Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV)
Ab dem 1. Juli 2024 tritt in Deutschland die neue Fassung der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) in Kraft. Darin wird unter anderem eine neue Anzeigepflicht für Wirtschaftsakteure, die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, geregelt.
Unter Lebensmittelbedarfsgegenstände versteht man Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen.
Wer ist betroffen?
Die neue Anzeigepflicht gilt für alle Unternehmen, die
- Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellen (z. B. Verpackungsindustrie),
- Lebensmittelbedarfsgegenstände behandeln (z. B. Betreiber von Lagereinrichtungen),
- Lebensmittelbedarfsgegenstände in den Verkehr bringen (z. B. Einzelhandel).
Was ist zu tun?
Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind, müssen ihre Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzeigen. Diese Anzeige ist spätestens bei der Aufnahme der Tätigkeit erforderlich.
Die Anzeige muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name, Anschrift und Rechtsform des Unternehmens sowie des verantwortlichen Unternehmers
- Bezeichnung und Anschrift des jeweiligen Betriebes
- Art der Tätigkeit des anzeigenden Unternehmens, einschließlich der im Wege der Fernkommunikation durchgeführten Tätigkeiten (Hersteller, Importeur, Inverkehrbringer, Online-Vertrieb mit Angabe Internetshop)
- Gruppe der Materialien und Gegenstände nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 , die den Hauptbestandteil der hergestellt, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittelbedarfsgegenstände darstellt
Die Anzeige kann zunächst formlos per E-Mail oder Post erfolgen. Die Frist für die Einreichung ist der 31. Oktober 2024. In der Regel ist das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zuständig.
Was bedeutet das für Dich?
Alle betroffenen Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie ihre Tätigkeiten ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde anzeigen. Diese neue Vorschrift soll dazu beitragen, die Sicherheit und Transparenz im Umgang mit Lebensmittelbedarfsgegenständen zu verbessern. Weitere Informationen und den vollständigen Verordnungstext findest Du hier. Bei Fragen kann Dir auch das für Dein Unternehmen zuständige Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung weiterhelfen.